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Hochzeit

Ehevertrag: Deshalb ist es sinnvoll, sich in der Ehe vertraglich abzusichern

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©iStock/globalmoments

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Dem Ehevertrag haftet nicht gerade ein romantisches Image an. Noch immer verzichten viele Ehepaare auf diese Absicherung. Dabei ist ein solcher Vertrag gerade für junge Paare sinnvoll, die nach einem modernen Rollenbild leben. 

Wer will schon an Scheidung und Unterhaltsstreitigkeiten denken, wenn er gerade frisch verlobt ist? Zugegeben: Es gibt romantischere Dinge, über die man sich in den Vorbereitungen einer Hochzeit beraten kann als über einen Ehevertrag. Über eine mögliche Scheidung wollen viele zukünftige Ehepaare meist gar nicht nachdenken und verzichten deshalb auf die vertragliche Absicherung. Kommt es doch zu einem Ehe-Aus, endet dies nicht selten in einem Rosenkrieg und mit einem Streit über Unterhaltszahlungen. Dabei könnte ein Ehevertrag von einer anderen Warte aus gesehen auch Freiheit bedeuten: Einmal abgeschlossen, befreit er die Ehepartner davon, sich in ihrer Ehe derartige finanzielle Gedanken machen zu müssen.

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Eheverträge eignen sich besonders für diejenigen Paare, die nach einem modernen Rollenbild leben.  ©iStock/IndypendenZ

Was beinhaltet ein Ehevertrag?

Mit dem Jawort versprecht ihr eurem Ehepartner nicht nur, in guten wie in schlechten Zeiten an seiner Seite zu sein. Mit einer Eheschließung gehen Ehepartner auch zahlreiche andere gesetzliche Rechte und Pflichten ein. Und diese enden keinesfalls immer mit einer Ehe. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Paar durch ein Gericht oder durch Tod geschieden wird. Ein Ehevertrag bietet Ehepartnern die Möglichkeit, diese Rechte und Pflichten nach ihren individuellen Vorstellungen zu regeln. 

Diese Dinge könnt ihr in einem Ehevertrag regeln: 

  • Verteilung von Vermögen
  • Versorgungsausgleich im Alter
  • Unterhaltszahlungen zwischen den Ehepartnern im Falle einer Scheidung (Unterhaltszahlungen an Kinder sind gesetzlich gesondert geregelt)

Tipp: Ein Ehevertrag kann keinesfalls nur vor einer Eheschließung beschlossen werden. Auch während einer Ehe ist es jederzeit möglich, einen solchen Vertrag abzuschließen.

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Ein Ehevertrag kann auch noch nach der Hochzeit innerhalb der Ehe abgeschlossen werden.  ©iStock/Eva-Foreman

Ehevertrag trotz gesetzlicher Regelung?

Im deutschen Recht werden Ehepaare als sogenannte Zugewinngemeinschaft angesehen. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung ein Zugewinnausgleich herrscht. Und das heißt wiederum: Hat ein Ehepartner in der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet als die andere Person, so geht die Hälfte der Differenz dieses Vermögens an den Partner oder die Partnerin. Dieser Zugewinnausgleich richtet sich noch immer an Paare, die nach einem traditionellen Rollenbild leben, in dem der Mann der alleinige Versorger der Familie ist. Die Frau kümmert sich meist um Kinder und Haushalt und hat nur ein geringes oder überhaupt kein Einkommen. Ehepaare, die nach diesem Rollenbild leben, sind mit dem Zugewinnausgleich gut abgesichert – vor allem für den Geringverdiener in der Familie ist dies ein wichtiges Polster.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag lohnt sich für alle Ehepaare, die nicht nach einem traditionellen Rollenbild leben. Vor allem, wenn beide Ehepartner über Vermögen verfügen und berufstätig sind oder schon vor einer Eheschließung größere Vermögensunterschiede herrschen. Ist ein Ehepartner selbstständig oder Inhaber eines Unternehmens, raten Anwälte sogar dringend zu einem Ehevertrag. Schließlich hat auch ein Unternehmen einen Wert und zählt somit als Vermögen. Da man diesen jedoch nur schwer teilen kann, mussten schon einige Unternehmen für den Ausgleich von Unterhaltsforderungen aufgelöst werden.
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Gerade wer selbstständig ist und ein Unternehmen führt sollte einen Ehevertrag abschließen.  ©iStock/AndreyPopov

Was muss ich bei Abschluss einen Ehevertrages beachten?

Zeitpunkt Über einen Ehevertrag solltet ihr euch im Idealfall bereits vor eurer Hochzeit unterhalten. Theoretisch kann ein solcher aber auch bis kurz vor Ende einer Ehe aufgesetzt und beschossen werden. Erfahrungsberichte zeigen jedoch, für viele Paare ist es einfacher, vor einer Eheschließung über eine mögliche Scheidung zu sprechen. Ähnlich einem Rosenkrieg nach einer Scheidung können auch Debatten über Vermögen innerhalb einer Ehe zu einem Streit führen. 

Rechtliche Gültigkeit 

Es reicht nicht, einen Ehevertrag mit dem Ehepartner eigens auf einem Blatt Papier festzuhalten und die Unterschriften darunter zu setzen. Die berühmte Serviette, auf der man wichtige Dinge besiegelt, taugt dafür nicht. Ein gültiger Ehevertrag muss immer unter Anwesenheit beider Partner von einem Notar oder Rechtsanwalt beglaubigt werden (§§ 1408, 1410 BGB). Der Notar nimmt dabei auch eine beratende Rolle ein. Um sicherzustellen, dass ein Vertragsteil nicht durch Leichtsinn hinters Licht geführt wird, ist der Notar verpflichtet, über die Vereinbarungen und mögliche Vor- und Nachteile des Ehevertrages aufzuklären. 

Kosten 

Die Kosten für einen Ehevertrag variieren. Sie richten sich zum einen nach den Gebühren der einzelnen Rechtsanwälte und Notare. Zum anderen hängen die Kosten für einen solchen Vertrag zwischen Ehepartnern auch von deren Vermögen ab. Es gilt: Je höher das Vermögen, desto höher auch die Kosten für einen Ehevertrag. Bedenkt man die Kosten einer möglichen Scheidung, liegt der Preis für einen Ehevertrag meist weit unter diesem Betrag.

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Für einen gültigen Ehevertrag muss dieser von einem Notar beglaubigt sein.  ©iStock/kupicoo

Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung: Wo liegt der Unterschied?

Im Prinzip regeln die beiden vertraglichen Vereinbarungen sehr ähnliche Dinge. Der Ehevertrag kann jedoch weitaus umfangreicher ausfallen als eine Scheidungsvereinbarung. Das liegt vor allem daran, dass Eheleute in einem Ehevertrag auch Angelegenheiten regeln können, die die Ehe selbst betreffen. Ein entscheidender Unterschied ist jedoch auch der Zeitpunkt des Abschlusses: Ein Ehevertrag wird in der Regel vor oder kurz nach einer Trauung geschlossen. Eine Scheidungsvereinbarung wird hingegen getroffen, wenn die Ehepartner sich bereits zur Trennung/Scheidung entschlossen haben oder diese bereits rechtskräftig ist. 

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