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Hochzeit

So ändert sich die Steuerklasse, wenn ihr verheiratet seid – und das müsst ihr wissen

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©PeopleImages/iStock

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Mit der Hochzeit ändert sich nicht nur der Beziehungsstatus – es warten auch bürokratische Neuheiten auf Braut und Bräutigam: Die Steuerklasse ändert sich, wenn ihr verheiratet seid. Doch was genau ändert sich und was bedeutet das für eure Finanzen?

Die Hochzeitsfeier ist vorbei, die Danksagungskarten verschickt und dann muss sich noch um eins gekümmert werden: Steuern. Mit diesem wenig romantischen Wort wollen sich frisch Verheiratete vermutlich eher weniger beschäftigen. Doch der Wechsel der Steuerklasse ist, sobald ihr verheiratet seid, ein wichtiges Thema. Und das ist nicht nur für das Finanzamt und die Steuererklärung wichtig, in der ihr eure Steuerklasse natürlich angeben müsst. Was müssen Paare wissen und was bedeuten die Veränderungen zur Steuer eigentlich? Und was hat das Einkommen damit zu tun?

Wieso verändert sich meine Steuerklasse mit der Heirat?

Der deutsche Staat stellt die Institution der Ehe unter einen besonderen Schutz. Und unterstützt sie, sowie auch eingetragene Lebenspartnerschaften, mit steuerlichen Vorteilen. Und hier kommt die Steuerklasse ins Spiel, wenn ihr verheiratet seid: Das sogenannte Ehegattensplitting, also die Aufteilung der Steuerlast auf beide Partner, ist Teil dieser ökonomischen Unterstützung des Staates.

Was bedeutet die Steuerklasse überhaupt?

In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen, mit denen berechnet wird, welche Abzüge man vom Gehalt aus nicht selbstständiger Arbeit hat. Sie beinhalten: 

  • Steuern
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer

Durch die Einteilung in Steuerklassen versucht der Staat möglichst genau zu berechnen, welche Abgaben vom Bruttoeinkommen monatlich einbehalten werden müssen – damit am Ende eines Jahres möglichst wenig Nach- oder Rückzahlungen lauern.

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Sobald ihr offiziell verheiratet seid, wird die Änderung der Steuerklasse relevant. © Виктор Высоцкий/ iStock

Nach einer Hochzeit kommen zwei verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Einteilung für Verheiratete in Frage. Zum einen können beide Partner in der nach der Hochzeit automatisch vergebenen Steuerklasse 4 bleiben. Zum anderen können sie im Rahmen des Ehegattensplittings in eine Kombination aus den Klassen 3 und 5 wechseln. Hier sind alle Infos über die drei relevanten Lohnsteuerklassen für Verheiratete im Überblick:

Steuerklasse 3:

Wichtig für Verheiratete zum Thema Steuern: Die dritte muss mit der fünften Steuerklasse kombiniert werden. Die 3/5-Kombination lohnt sich vor allem für Ehepartner, die ein unterschiedlich hohes Einkommen haben – ab einem Verhältnis von 60:40 haben. In Steuerklasse 3 wird bei dieser Wahl der Mehrverdiener beider Ehepartner eingestuft, da hier die geringsten Abgaben anfallen und alle Freibeträge des Paars berücksichtigt werden. Wer in dieser Klasse landet, profitiert aktuell von einem Grundfreibetrag von 18.336 Euro und einem Kinderfreibetrag von 7.620 Euro pro Jahr. Die Kombination aus Klasse 3 und 5 ist daher auch für Verheiratete mit einem oder mehreren Kindern günstig.

Steuerklasse 4:

In diese Steuerklasse werden nach einer Heirat erst einmal beide Ehepartner automatisch eingestuft. Die steuerlichen Abzüge in Klasse 4 unterscheiden sich nicht von den Abzügen in Klasse 1 (ledig,verwitwet, getrennt bzw. geschieden). Vorteile bringt die Steuerklasse 4 dagegen für Eltern: Sie beinhaltet einen Kinderfreibetrag von aktuell 3.810 Euro pro Kalenderjahr. Diese Steuerklasse lohnt sich vor allem für Verheiratete, die beide berufstätig sind und ungefähr gleich viel verdienen.

Steuerklasse 5:

Noch eine Besonderheit zum Thema Steuern: Der Geringverdiener der Partnerschaft wird bei dem 3/5-Prinzip vom Staat in Klasse 5 eingestuft. Die Abgaben sind in dieser Steuerklasse besonders hoch, da keine Freibeträge zum Beispiel für Kinder vorgesehen sind. Diese Freibeträge bleiben dem Mehrverdiener in Steuerklasse 3 vorbehalten. Ob es sich letzten Endes lohnt, die automatische Kombination der Steuerklassen 4/4 wahrzunehmen oder einen Antrag auf die Lohnsteuerklassen 3 und 5 zu stellen – das richtet sich immer nach der individuellen Situation des Ehepaares. Eine Änderung der Steuerklasse kannst du einmal im Jahr beim Finanzamt beantragen. 

Weitere Details findet ihr auch hier bei arbeitsrecht.dhttps://www.arbeitsrechte.de/lohnsteuerklassen/e

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